Verbraucherfreundlichkeit der Einrichtung

Malteser Marienheim, 48231 Warendorf

Profil
der Einrichtung
Details
zum Angebot
Verbraucherfreundlichkeit
Einrichtung geprüft
Kriterien
bestandener Krankheits-
bilderprüfungen

1. AUTONOMIE

1.1 Informationsangebote

1.1.1
Verbraucherfreundliche Informationsmaterialien

Der Vertrag und die Anlagen enthalten neben den Angaben zum Pflegegrad eine genaue Beschreibung des Wohnplatzes, des Verpflegungsangebots, der hauswirtschaftlichen Leistungen, der Betreuungsleistungen sowie der Zusatzangebote und Angaben zu den Preisen der jeweiligen Leistungen. Die einzelnen Kostenanteile sowie die Gesamtkosten sind verständlich und nachvollziehbar dargestellt.
In den Informationsmaterialien, die den Interessenten zur Verfügung gestellt werden, lässt sich die Einrichtung wiedererkennen.
Informationen stehen für Interessenten und Bewohnerinnen und Bewohner anderer Muttersprache auch in den Sprachen der größten nationalen Minderheiten zur Verfügung.

1.1.2
Individuell ausgerichtete Informationen

Die Informationen, die im Gespräch mit Interessenten gegeben werden, sind ausreichend und decken sich mit den schriftlichen Informationen.
Mustervertrag, Hausordnung sowie Anlagen werden verständlich erläutert.
Das individuelle Betreuungskonzept wird erläutert und diskutiert.

1.1.3
Erreichbarkeit von Kontaktpersonen zu Angeboten der Hilfe und Pflege

Name mit Foto der Leitungskräfte und deren Erreichbarkeit während der Arbeitszeit hängen oder liegen für alle sichtbar aus oder werden auf sonstige Weise für alle erkennbar und in gut lesbarer Schrift veröffentlicht.
Name mit Foto der Mitglieder der Bewohnervertretung und deren Erreichbarkeit hängen oder liegen für alle sichtbar aus oder werden auf sonstige Weise für alle erkennbar und in gut lesbarer Schrift veröffentlicht.
Zur Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen der Pflege- oder Krankenversicherung sowie sonstiger Sozialleistungen stehen erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung.

1.2 Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeiten

1.2.1
Selbstbestimmte Lebensführung

Die Essenszeiten entsprechen den üblichen Zeiten für die Einnahme der Hauptmahlzeiten.
Auch Bewohnerinnen und Bewohner, die Unterstützung benötigen, haben die Möglichkeit, die Einrichtung nach Belieben zu verlassen und zurückzukehren.
Multifunktionelle Räume stehen für Sport, Bewegungsübungen, Werken oder sonstiges Hobby zur Verfügung.

1.2.2
Ermöglichung von Genüssen

Das Speisenangebot beim Mittagessen ist abwechslungsreich.
Das Speisenangebot ist appetitanregend und wird optisch ansprechend angeboten.
Der Koch bzw. die Köchin der Einrichtung ist auf die Besonderheiten einer bedarfsgerechten Ernährung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie einer genussreichen Darbietungsweise geschult.
Die Bewohnerinnen und Bewohner haben die Möglichkeit, alkoholische Getränke zu erwerben und zu sich zu nehmen.
Raucher haben die Möglichkeit, Rauchwaren zu erwerben und in der Einrichtung zu rauchen.
Naturerlebnisse werden gefördert.

1.2.3
Autonomie in finanziellen Angelegenheiten

Hilfestellung bei der Beschaffung von Bargeld wird auf Wunsch geleistet.
Hilfestellung bei Geldüberweisungen wird auf Wunsch geleistet.

1.3 Hilfe zur Selbsthilfe

1.3.1
Selbstständigkeit in der Lebensgestaltung

Die Bewohnerinnen und Bewohner können Artikel des täglichen Bedarfs an einer Verkaufsstelle oder bei einem mobilen Händler erwerben und werden dabei unterstützt, dieses Angebot wahrzunehmen.
Tätigkeiten im eigenen oder im gemeinschaftlichen Kochbereich können auch im Sitzen oder im Rollstuhl verrichtet werden.
Die Bewohnerinnen und Bewohner werden bei Bedarf bei der Nutzung von Hilfsmitteln, wie beispielsweise beim Aufsetzen der Brille, beim Anbringen des Hörgerätes oder beim Einsetzen der Zahnprothese, unterstützt.

1.3.2
Selbstständigkeit beim Essen und Trinken

Die Bewohnerinnen und Bewohner haben auf Wunsch die Möglichkeit, das Essen auf dem eigenen Zimmer einzunehmen.
Es wird darauf geachtet, dass Tischdecke bzw. Tischplatte und Geschirr im farblichen Kontrast zueinander stehen.

1.3.3
Selbstständigkeit bei der Körperpflege und Kosmetik

Bewohnerinnen und Bewohner werden in Bezug auf Körperpflege, Kosmetik, Frisur oder Bartpflege unterstützt, ihre Wünsche und Gewohnheiten weiterhin umzusetzen.
In den Badezimmern sind technisch angepasste Sanitärobjekte für die selbstständige Körperpflege vorhanden.

2. TEILHABE

2.1 Austausch und Geselligkeit

2.1.1
Barrierefreier Zugang zu Gemeinschaftsräumen

Bei Treppen, die von den Bewohnerinnen und Bewohnern genutzt werden können, sind der Beginn und das Ende besonders gekennzeichnet.
Die Nutzbarkeit und Bedienbarkeit von Aufzügen entspricht auch den Fähigkeiten mobilitätseingeschränkter und sinnesbehinderter Bewohnerinnen und Bewohner.
In Gemeinschaftsflächen und -räumen wird die individuelle Orientierung durch gestalterische Maßnahmen unterstützt.
Der Außenbereich kann auch von mobilitätseingeschränkten Bewohnerinnen und Bewohnern ohne Einschränkungen genutzt werden.

2.1.2
Attraktive Gestaltung der Gemeinschaftsräume

Die Farb- und Lichtgestaltung der Gemeinschaftsflächen und Gemeinschaftsräume ist ansprechend.
Flure und Gemeinschaftsräume wirken einladend.
Die Luft in der Einrichtung ist frisch, und es sind keine unangenehmen Gerüche bemerkbar.

2.1.3
Beteiligung an Aktivitäten innerhalb der Einrichtung

Es werden bewegungsfördernde und geistesanregende Aktivitäten angeboten, die die verschiedenen Interessenlagen und unterschiedlichen gesundheitlichen Gegebenheiten der Bewohnerinnen und Bewohner berücksichtigen.
Den Bewohnerinnen und Bewohnern wird angeboten, Verantwortung für Aufgaben in der Einrichtung zu übernehmen.

2.1.4
Kontakt zu Angehörigen, Freunden und Ehrenamtlichen

Es gibt Räume und Kommunikationsbereiche für Treffen von Bewohnerinnen und Bewohnern mit ihren Angehörigen und sonstigen Vertrauenspersonen.
Auf Wunsch haben die Bewohnerinnen und Bewohner die Möglichkeit, mit Mitteln des Internets zu kommunizieren, und sie werden dabei unterstützt.
Die Einrichtung fördert in Absprache mit den Bewohnerinnen und Bewohnern oder ihren Angehörigen Kontakte zum bisherigen Freundes- und Bekanntenkreis.
Das Entstehen von vertrauensvollen Beziehungen und Freundschaften unter den Bewohnerinnen und Bewohnern wird gefördert.
Bei der Organisation von Nachbarschaften im Wohnbereich oder in Wohngruppen wird auf die soziale Herkunft und die sozio-kulturellen Interessenlagen der Bewohnerinnen und Bewohner geachtet.
Angehörige und sonstige Vertrauenspersonen werden auf Wunsch der Betroffenen in Betreuungsmaßnahmen einbezogen, und ihre Mitwirkung wird gefördert.
Die Mitwirkung von Angehörigen, Freunden und Ehrenamtlichen an den Angeboten der Einrichtung wird gefördert.

2.2 Beteiligung am öffentlichen Leben

2.2.1
Teilhabe am Leben der örtlichen Gemeinschaft

Besuche von Personen aus dem örtlichen Umfeld und anderen Gästen werden gefördert.
Bewohnerinnen und Bewohner werden dabei unterstützt, Angebote im örtlichen Umfeld zu nutzen.
Das örtliche Umfeld wird über Besonderheiten von demenzkranken Menschen und den Umgang mit ihnen aufgeklärt.

2.2.2
Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben

Das gemeinschaftliche Erleben von Filmen und Fernsehübertragungen zu Ereignissen von besonderem Interesse ist möglich.
Die Kommunikation über das tagesaktuelle Geschehen in der Einrichtung und in der Kommune wird gefördert.
Unterstützung bei der Ausübung des Wahlrechts wird auf Wunsch vermittelt.

2.2.3
Sicherheit und Schutz im örtlichen Umfeld

Es gibt Absprachen mit Polizeidienststellen und der örtlichen Feuerwehr im Hinblick auf Notfallinterventionen.

2.3 Wertschätzung der Arbeit des Mitwirkungsgremiums

2.3.1
Stellenwert des Mitwirkungsgremiums

Das Mitwirkungsgremium ist über seine Mitwirkungsrechte informiert.
Leitungskräfte nehmen nur an den Tagesordnungspunkten der Sitzungen des Mitwirkungsgremiums teil, zu denen sie eingeladen sind.
Das Mitwirkungsgremium wird über Vorhaben rechtzeitig informiert, vor Entscheidungen angehört, und Lösungen werden gemeinsam erarbeitet.
Über Begehungen durch externe Kontrollstellen wird das Mitwirkungsgremium unverzüglich informiert.
Das Mitwirkungsgremium wird über die Ergebnisse der Begehungen der Kontrollstellen informiert.
Bei Bedarf wird der Einbezug externer Unterstützungspersonen in die Arbeit des Mitwirkungsgremiums gefördert.

2.3.2
Kommunikation zwischen Mitwirkungsgremium und Bewohnerschaft

Dem Mitwirkungsgremium werden die Namen neu eingezogener Bewohnerinnen und Bewohner bekannt gegeben, damit es sie begrüßen kann.
Dem Mitwirkungsgremium werden geeignete Möglichkeiten für Mitteilungen an Bewohnerinnen und Bewohner eingeräumt.
Das Mitwirkungsgremium wird auf Wunsch dabei unterstützt, den jährlichen Tätigkeitsbericht zu erstellen und den Bewohnerinnen und Bewohnern zur Kenntnis zu bringen.
Das Mitwirkungsgremium wird auf Wunsch dabei unterstützt, Versammlungen und Treffen der Bewohnerinnen und Bewohner durchzuführen.
Dem Mitwirkungsgremium steht für seine Sprechstunden ein geeigneter Raum zur Verfügung.

3. MENSCHENWÜRDE

3.1 Der Mensch im Mittelpunkt

3.1.1
Berücksichtigung der individuellen Interessen und Belange

Bestimmte Erfordernisse bei der Kommunikation, wie langsames und deutliches Sprechen oder Gestikulieren, werden berücksichtigt.
Für jeden Bewohner und für jede Bewohnerin gibt es eine feste Ansprechperson in der Einrichtung, die sich Zeit für Gesprächswünsche und persönliche Anliegen nimmt und die für Lob, Kritik und Verbesserungsvorschläge ein offenes Ohr hat.
Während bestimmter Zeiten werden die Bewohnerinnen und Bewohner nicht in ihren Zimmern gestört; diese werden nur um Notfall oder auf ausdrücklichen Wunsch betreten.
Leitung und Personal fragen Wünsche und Kritiken der Bewohnerinnen und Bewohner sowie ihrer Angehörigen und Vertrauenspersonen regelmäßig ab und setzen sich mit ihnen aktiv auseinander.

3.1.2
Berücksichtigung der kulturell, weltanschaulich bzw. religiös geprägten Lebensführung

Das Angebot an Veranstaltungen ist vielfältig und abwechslungsreich und berücksichtigt unterschiedliche Interessen.
Bei den Essensangeboten werden individuelle Gewohnheiten berücksichtigt.
Eine Teilnahme an Gottesdiensten und anderen religiösen bzw. weltanschaulichen Ritualen oder aufsuchende seelsorgerische Begleitung werden ermöglicht.

3.1.3
Berücksichtigung ethischer Prinzipien

Eine Ethikkommission oder ein vergleichbares Gremium wird in Konfliktfragen bei künstlicher Ernährung, freiheitsentziehenden Maßnahmen und in der Sterbephase beratend hinzugezogen.
Es gibt Verfahrensregeln (Grundsätze/Leitlinien) über die Anwendung von freiheitsentziehenden Maßnahmen oder der Vergabe von Psychopharmaka, die auch Alternativen zu deren Vermeidung beinhalten.
Bei Unklarheiten hinsichtlich der Gestaltung der letzten Lebensphase und des Vorgehens nach dem Tod werden Angehörige oder sonstige Vertrauenspersonen konsultiert, um dem mutmaßlichen Willen der betreffenden Person zu entsprechen.

3.1.4
Wertschätzender Umgang mit den Bewohnerinnen und Bewohnern

Der Umgangston des Personals gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern ist freundlich und respektvoll.
Mit den Bewohnerinnen und Bewohnern werden die für sie zuständigen Pflegekräfte und ihre Aufgaben abgestimmt.
Bewohnerinnen und Bewohnern wird an Geburtstagen oder an sonstigen für sie wichtigen Ereignissen persönlich gratuliert.
Bewohnerinnen und Bewohner, die Unterstützung beim Ankleiden benötigen, sehen gepflegt aus.
Demenzkranke Menschen werden mit ihren Besonderheiten angenommen und respektiert.

3.2 Privat- und Intimsphäre

3.2.1
Die Einrichtung als Zuhause der Bewohnerinnen und Bewohner

Die Bewohnerinnen und Bewohner können ihren Wohnbereich nach eigenen Wünschen gestalten und werden dabei unterstützt.
Das Mitbringen eigenen Mobiliars und anderer vertrauter Einrichtungsgegenstände wird bei an Demenz erkrankten Bewohnerinnen und Bewohnern ausdrücklich gefördert.
Bei der Unterstützung zur Gestaltung des Wohnraums mit persönlichen Gegenständen wird auf das Blickfeld sitzender oder bettlägeriger Bewohnerinnen und Bewohner geachtet.
Zimmer, die der Sonne zugewandt sind, verfügen über Sonnenblenden oder vergleichbaren Sonnenschutz oder eine Klimaanlage.
Bei Zweibettzimmern wird die Bewohnerin bzw. der Bewohner in die Auswahl der Mitbewohnerin bzw. des Mitbewohners einbezogen.
Der Umgang von Bewohnerinnen und Bewohnern mit Haustieren wird ermöglicht.

3.2.2
Respekt vor der Privatsphäre

Es gibt Vorkehrungen, um den Zutritt unbefugter Personen in die Einrichtung zu verhindern, und es ist sichergestellt, dass auch nachts kein unkontrollierter Zugang zur Einrichtung möglich ist.
Ebenerdig liegende Räume haben einbruchsichere Vorrichtungen an Außentüren und Fenstern.
Vor Betreten der Bewohnerzimmer wird grundsätzlich angeklopft und die Erlaubnis zum Eintreten abgewartet.
Die Bewohnerinnen und Bewohner haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Zimmer abzuschließen.
Die Bewohnerinnen und Bewohner haben die Möglichkeit, persönliche Gegenstände einzuschließen.
Ungestörtes Telefonieren ist möglich.
Im Konfliktfall wird auf Wunsch von Bewohnerinnen oder Bewohnern die Möglichkeit eines Umzugs in ein anderes Unternehmen hingewiesen nun Zimmer geprüft und versucht, eine zeitnahe Lösung zu finden.

3.2.3
Intimsphäre und Sexualität

Es besteht die Möglichkeit, pflegerische Hilfen von Personen gleichen Geschlechts zu erhalten.
Sexuelle Aktivitäten und Beziehungen unter Bewohnerinnen und Bewohnern werden respektiert und können gelebt werden.

3.3 Recht auf ein Sterben in Würde

3.3.1
Entscheidungs- und Willensfreiheit in der letzten Lebensphase

Bewohnerinnen und Bewohner sowie ihre Angehörigen und Vertrauenspersonen erhalten ein gezieltes Angebot an Beratung zu Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.
Es ist sichergestellt, dass die Bewohnerinnen und Bewohner in ihrem Zimmer sterben können.

3.3.2
Abschiednehmen

Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern wird ausreichend Zeit zum Abschiednehmen gegeben.
Kulturell geprägte Abschiedsrituale sind möglich und werden respektiert.
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Kurzinfo

Malteser Marienheim

Malteser Marienheim
Ostbleiche 20
48231 Warendorf
Tel.: 02581 - 92 90

 

 

Transparenzbericht