Verbraucherfreundlichkeit der Einrichtung
Seniorenhaus Sankt Elisabeth, 54595 Prüm
1. AUTONOMIE
1.1 Informationsangebote
1.1.1Verbraucherfreundliche Informationsmaterialien
In den Informationsmaterialien, die den Interessenten zur Verfügung gestellt werden, lässt sich die Einrichtung wiedererkennen.
Informationen stehen für Interessenten und Bewohnerinnen und Bewohner anderer Muttersprache auch in den Sprachen der größten nationalen Minderheiten zur Verfügung.
1.1.2Individuell ausgerichtete Informationen
Die Informationen, die im Gespräch mit Interessenten gegeben werden, sind ausreichend und decken sich mit den schriftlichen Informationen.
Mustervertrag, Hausordnung sowie Anlagen werden verständlich erläutert.
Das individuelle Betreuungskonzept wird erläutert und diskutiert.
1.1.3Erreichbarkeit von Kontaktpersonen zu Angeboten der Hilfe und Pflege
Name mit Foto der Leitungskräfte und deren Erreichbarkeit während der Arbeitszeit hängen oder liegen für alle sichtbar aus oder werden auf sonstige Weise für alle erkennbar und in gut lesbarer Schrift veröffentlicht.
Name mit Foto der Mitglieder der Bewohnervertretung und deren Erreichbarkeit hängen oder liegen für alle sichtbar aus oder werden auf sonstige Weise für alle erkennbar und in gut lesbarer Schrift veröffentlicht.
Zur Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen der Pflege- oder Krankenversicherung sowie sonstiger Sozialleistungen stehen erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung.
1.2 Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeiten
1.2.1Selbstbestimmte Lebensführung
Multifunktionelle Räume stehen für Sport, Bewegungsübungen, Werken oder sonstiges Hobby zur Verfügung.
1.2.2Ermöglichung von Genüssen
Das Speisenangebot ist appetitanregend und wird optisch ansprechend angeboten.
Der Koch bzw. die Köchin der Einrichtung ist auf die Besonderheiten einer bedarfsgerechten Ernährung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie einer genussreichen Darbietungsweise geschult.
Die Bewohnerinnen und Bewohner haben die Möglichkeit, alkoholische Getränke zu erwerben und zu sich zu nehmen.
Raucher haben die Möglichkeit, Rauchwaren zu erwerben und in der Einrichtung zu rauchen.
1.2.3Autonomie in finanziellen Angelegenheiten
Hilfestellung bei der Beschaffung von Bargeld wird auf Wunsch geleistet.
Hilfestellung bei Geldüberweisungen wird auf Wunsch geleistet.
Eine Bargeldverwaltung erfolgt nur, wenn die Bewohnerinnen und Bewohner dies wünschen und eine entsprechende Vollmacht vorliegt.
1.3 Hilfe zur Selbsthilfe
1.3.1Selbstständigkeit in der Lebensgestaltung
Die Bewohnerinnen und Bewohner können Artikel des täglichen Bedarfs an einer Verkaufsstelle oder bei einem mobilen Händler erwerben und werden dabei unterstützt, dieses Angebot wahrzunehmen.
Tätigkeiten im eigenen oder im gemeinschaftlichen Kochbereich können auch im Sitzen oder im Rollstuhl verrichtet werden.
Die Bewohnerinnen und Bewohner werden bei Bedarf bei der Nutzung von Hilfsmitteln, wie beispielsweise beim Aufsetzen der Brille, beim Anbringen des Hörgerätes oder beim Einsetzen der Zahnprothese, unterstützt.
1.3.2Selbstständigkeit beim Essen und Trinken
Die Bewohnerinnen und Bewohner haben auf Wunsch die Möglichkeit, das Essen auf dem eigenen Zimmer einzunehmen.
1.3.3Selbstständigkeit bei der Körperpflege und Kosmetik
Bewohnerinnen und Bewohner werden in Bezug auf Körperpflege, Kosmetik, Frisur oder Bartpflege unterstützt, ihre Wünsche und Gewohnheiten weiterhin umzusetzen.
2. TEILHABE
2.1 Austausch und Geselligkeit
2.1.1Barrierefreier Zugang zu Gemeinschaftsräumen
2.1.2Attraktive Gestaltung der Gemeinschaftsräume
Die Farb- und Lichtgestaltung der Gemeinschaftsflächen und Gemeinschaftsräume ist ansprechend.
Die Luft in der Einrichtung ist frisch, und es sind keine unangenehmen Gerüche bemerkbar.
2.1.3Beteiligung an Aktivitäten innerhalb der Einrichtung
Den Bewohnerinnen und Bewohnern wird angeboten, Verantwortung für Aufgaben in der Einrichtung zu übernehmen.
2.1.4Kontakt zu Angehörigen, Freunden und Ehrenamtlichen
Auf Wunsch haben die Bewohnerinnen und Bewohner die Möglichkeit, mit Mitteln des Internets zu kommunizieren, und sie werden dabei unterstützt.
Die Einrichtung fördert in Absprache mit den Bewohnerinnen und Bewohnern oder ihren Angehörigen Kontakte zum bisherigen Freundes- und Bekanntenkreis.
Bei der Organisation von Nachbarschaften im Wohnbereich oder in Wohngruppen wird auf die soziale Herkunft und die sozio-kulturellen Interessenlagen der Bewohnerinnen und Bewohner geachtet.
Angehörige und sonstige Vertrauenspersonen werden auf Wunsch der Betroffenen in Betreuungsmaßnahmen einbezogen, und ihre Mitwirkung wird gefördert.
Die Mitwirkung von Angehörigen, Freunden und Ehrenamtlichen an den Angeboten der Einrichtung wird gefördert.
2.2 Beteiligung am öffentlichen Leben
2.2.1Teilhabe am Leben der örtlichen Gemeinschaft
Besuche von Personen aus dem örtlichen Umfeld und anderen Gästen werden gefördert.
Das örtliche Umfeld wird über Besonderheiten von demenzkranken Menschen und den Umgang mit ihnen aufgeklärt.
2.2.2Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben
Das gemeinschaftliche Erleben von Filmen und Fernsehübertragungen zu Ereignissen von besonderem Interesse ist möglich.
Die Kommunikation über das tagesaktuelle Geschehen in der Einrichtung und in der Kommune wird gefördert.
Unterstützung bei der Ausübung des Wahlrechts wird auf Wunsch vermittelt.
2.2.3Sicherheit und Schutz im örtlichen Umfeld
2.3 Wertschätzung der Arbeit des Mitwirkungsgremiums
2.3.1Stellenwert des Mitwirkungsgremiums
Das Mitwirkungsgremium ist über seine Mitwirkungsrechte informiert.
Leitungskräfte nehmen nur an den Tagesordnungspunkten der Sitzungen des Mitwirkungsgremiums teil, zu denen sie eingeladen sind.
Das Mitwirkungsgremium wird über Vorhaben rechtzeitig informiert, vor Entscheidungen angehört, und Lösungen werden gemeinsam erarbeitet.
Über Begehungen durch externe Kontrollstellen wird das Mitwirkungsgremium unverzüglich informiert.
Das Mitwirkungsgremium wird über die Ergebnisse der Begehungen der Kontrollstellen informiert.
Bei Bedarf wird der Einbezug externer Unterstützungspersonen in die Arbeit des Mitwirkungsgremiums gefördert.
2.3.2Kommunikation zwischen Mitwirkungsgremium und Bewohnerschaft
Dem Mitwirkungsgremium werden die Namen neu eingezogener Bewohnerinnen und Bewohner bekannt gegeben, damit es sie begrüßen kann.
Dem Mitwirkungsgremium werden geeignete Möglichkeiten für Mitteilungen an Bewohnerinnen und Bewohner eingeräumt.
Das Mitwirkungsgremium wird auf Wunsch dabei unterstützt, den jährlichen Tätigkeitsbericht zu erstellen und den Bewohnerinnen und Bewohnern zur Kenntnis zu bringen.
Das Mitwirkungsgremium wird auf Wunsch dabei unterstützt, Versammlungen und Treffen der Bewohnerinnen und Bewohner durchzuführen.
Dem Mitwirkungsgremium steht für seine Sprechstunden ein geeigneter Raum zur Verfügung.
3. MENSCHENWÜRDE
3.1 Der Mensch im Mittelpunkt
3.1.1Berücksichtigung der individuellen Interessen und Belange
Während bestimmter Zeiten werden die Bewohnerinnen und Bewohner nicht in ihren Zimmern gestört; diese werden nur um Notfall oder auf ausdrücklichen Wunsch betreten.
Leitung und Personal fragen Wünsche und Kritiken der Bewohnerinnen und Bewohner sowie ihrer Angehörigen und Vertrauenspersonen regelmäßig ab und setzen sich mit ihnen aktiv auseinander.
3.1.2Berücksichtigung der kulturell, weltanschaulich bzw. religiös geprägten Lebensführung
Bei den Essensangeboten werden individuelle Gewohnheiten berücksichtigt.
Eine Teilnahme an Gottesdiensten und anderen religiösen bzw. weltanschaulichen Ritualen oder aufsuchende seelsorgerische Begleitung werden ermöglicht.
3.1.3Berücksichtigung ethischer Prinzipien
Es gibt Verfahrensregeln (Grundsätze/Leitlinien) über die Anwendung von freiheitsentziehenden Maßnahmen oder der Vergabe von Psychopharmaka, die auch Alternativen zu deren Vermeidung beinhalten.
3.1.4Wertschätzender Umgang mit den Bewohnerinnen und Bewohnern
Bewohnerinnen und Bewohnern wird an Geburtstagen oder an sonstigen für sie wichtigen Ereignissen persönlich gratuliert.
Bewohnerinnen und Bewohner, die Unterstützung beim Ankleiden benötigen, sehen gepflegt aus.
Demenzkranke Menschen werden mit ihren Besonderheiten angenommen und respektiert.
3.2 Privat- und Intimsphäre
3.2.1Die Einrichtung als Zuhause der Bewohnerinnen und Bewohner
Das Mitbringen eigenen Mobiliars und anderer vertrauter Einrichtungsgegenstände wird bei an Demenz erkrankten Bewohnerinnen und Bewohnern ausdrücklich gefördert.
Bei Zweibettzimmern wird die Bewohnerin bzw. der Bewohner in die Auswahl der Mitbewohnerin bzw. des Mitbewohners einbezogen.
3.2.2Respekt vor der Privatsphäre
Vor Betreten der Bewohnerzimmer wird grundsätzlich angeklopft und die Erlaubnis zum Eintreten abgewartet.
3.2.3Intimsphäre und Sexualität
3.3 Recht auf ein Sterben in Würde
3.3.1Entscheidungs- und Willensfreiheit in der letzten Lebensphase
3.3.2Abschiednehmen
Kurzinfo
Seniorenhaus Sankt Elisabeth
Franziskanerinnenweg 2
54595 Prüm
Tel.: 06551 9655-0