Profil der Einrichtung
Zum Bergfrieden GmbH, 32108 Bad Salzuflen
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Zum Bergfrieden GmbH Heldmanstraße 196 32108 Bad Salzuflen Tel.: 05222 - 82094 Internetseite:
E-Mail-Adresse:
Einrichtungsleitung:
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Ansprechpartner/in:
Frau Linnemann-Kühnel
Telefon/Durchwahl:
05222-82094
Verband:
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Rechtsform:
Baujahr:
1962
Modernisierung:
2004
Stand vom:
18.08.2021
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Stichworte: Bad Salzuflen Heim Suche Altersheim Heimsuche Seniorenheim Heim-Suche Altenheim Wohnen im Alter Pflegeheim Bewertung
Corona-Check Kriterienliste
Die Einrichtung ist auf ein Infektionsgeschehen im Hinblick auf COVID-19 vorbereitet.
- Das Hygienekonzept und die Hygieneregeln sind erstellt. Sie werden laufend evaluiert und den sich ändernden Rahmenbedingungen in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt angepasst.
- Das Hygienekonzept wird mit dem Heimbeirat besprochen. Der Heimbeirat wird bei Änderungen und Anpassungen informiert und an- gehört. Soweit möglich werden Anregungen und Wünsche des Heimbeirates berücksichtigt.
- Alle Mitarbeiter*innen werden zum Hygienekonzept und den Hygieneregeln geschult. Die Einhaltung der Regeln wird überwacht.
- Das Hygienekonzept und die Hygieneregeln stehen allen Bewohner*innen sowie ihren Angehörigen und Vertrauenspersonen zur Verfügung. Die Notwendigkeit ihrer Beachtung wird erläutert, und Fragen werden zeitnah beantwortet.
- Es ist ausreichende Schutzausrüstung (Mund-Nasen-Schutz FFP2, Schutzkleidung, Desinfektionsmittel usw.) für die Bewohner*innen, die Mitarbeiter*innen, Besucher*innen, externen Dienstleister*innen usw. vorhanden. Bedarfsentsprechender Nachschub ist organisatorisch sichergestellt.
- Es gibt für die Einrichtung eine*n Pandemiebeauftragte*n.
- Es ist ausreichendes Personal – Fachkräfte wie Assistenzkräfte – für eine sichere Versorgung der Bewohner*innen vorhanden.
Die Einrichtung beugt einem Infektionsgeschehen mit allen geeigneten Mitteln vor.
- Alle Personen, die von außerhalb die Einrichtung betreten, sind verpflichtet, sich die Hände an bereitstehenden Spendern zu desinfi- zieren. Dies wird ständig überwacht.
- Zum Schichtbeginn werden alle hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen sowie alle Bewohner*innen täglich einschließ- lich Temperaturmessung gescreent und regelmäßig getestet (PoC-Antigentest).
- Alle Besucher*innen, darunter auch Ärzt*innen, Sanitäter*innen, externe Dienstleister*innen, werden vor jedem Besuch nach be- stimmten Risikofaktoren befragt, einschließlich Temperaturmessung und PoC-Antigentest; Risikofaktoren können u.a. Kontakte zu in- fizierten oder symptomatischen Personen, ausstehende Testergebnisse bei abgeklungenen Symptomen oder die Teilnahme an Veran- staltungen ohne entsprechende Schutzmaßnahmen sein.
- Die Bewohner*innen er werden in räumlich eingegrenzten Einheiten (z.B. Wohngruppen, Flurgemeinschaften), sofern möglich, ver- sorgt und betreut. Evtl. hierzu notwendige organisatorische Maßnahmen zur Schaffung von Gemeinschaftsflächen wurden ergriffen.
- Die Bewohner*innen werden in den Wohneinheiten von gleichbleibenden Pflege- und Betreuungskräften versorgt. Ein Personalwech- sel wird soweit wie möglich vermieden.
- Bei Teambesprechungen werden die Schutzregeln wie Maske, Abstand, Desinfektion usw. eingehalten.
- Es wird für eine regelmäßige Durchlüftung aller Räume - Bewohnerzimmer sowie Allgemeinflächen - gesorgt.
- Es findet eine regelmäßige Flächendesinfektion statt. Dies ist durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt.
- Innerhalb der Einrichtung gilt Maskenpflicht. Ausnahmen gelten nur für Bewohner*innen, die sich alleine auf ihren Zimmern aufhalten oder aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können.
- Die Bewohner*innen werden in einer auf die individuellen Verständnisfähigkeiten abgestimmten Weise zur Einhaltung der Husten- und Niesetikette und der Händehygiene ständig angeleitet und bei der Umsetzung unterstützt.
Die Einrichtung ermöglicht sichere Kontakte zwischen Bewohner*innen und ihren Angehörigen sowie ihren Vertrauenspersonen.
- Die Angehörigen und Vertrauenspersonen der Bewohner*innen sind unter Einhaltung der Regelungen des Datenschutzes mit ihren Kommunikationsdaten erfasst.
- Es gilt der Grundsatz, dass die Bewohner*innen auch während der Corona-Pandemie Besuche im bisher gewohnten Umfang empfan- gen können. Die Hygiene- und Abstandsregeln sind dabei zu beachten.
- Die Besuchskontakte finden grundsätzlich in Allgemeinräumen statt.
- Bei Besuchen im Bewohnerzimmer werden von den Besucher*innen FFP2-Masken und Handschuhe getragen, und es liegen Ergebnis- se eines PoC-Antigentests vor.
- Für Bewohner*innen in Zweibettzimmern steht ein Besucherzimmer für ungestörte Besuchskontakte zur Verfügung. Nach dem Besuch wird das Zimmer ausreichend belüftet und desinfiziert.
- Die Begleitung Sterbender durch ihre Angehörigen und Vertrauenspersonen wird unbefristet ermöglicht. Erhöhte Schutzmaßnahmen sind nicht geboten.
- Soweit aufgrund der örtlichen Gegebenheiten geboten, wird der Zugang von den Allgemeinbereichen zu den Bewohnerzimmern zur Verhinderung der Verbreitung der Aerosole mit einem Trennschutz versehen.
- Die Einrichtung verfügt über einen WLAN Anschluss, der neben der innerbetrieblichen Nutzung auch den Bewohner*innen für Außen- kontakte zur Verfügung steht.
- Kommunikationssoftware für Kontakte zu Mitbewohner*innen und zur Außenwelt wie Facetime, Skype usw. sind in ausreichendem Umfang vorhanden und stehen kostenlos zur Verfügung. Die Bewohnern*innen werden bei der Benutzung unterstützt.
Die Einrichtung ermöglicht so weit wie möglich die Aufrechterhaltung des ge- wohnten Tagesablaufs für die Bewohner*innen.
- Eine Isolierung mittels Quarantäne erfolgt nur auf Anordnung des Gesundheitsamtes bei Bewohner*innen, bei denen das Virus nach- gewiesen ist bzw. die an COVID-19 erkrankt sind oder bei denen andere Risikofaktoren vorliegen.
- Bei risikobehafteten Umstanden wie Neueinzug, Krankenhausrückkehr, ungeschütztem Kontakt zu Risikopersonen u.ä. werden bei sozialen Kontakten erhöhte Schutzmaßnahmen (FFP2-Maske, Handschuhe, PoC-Antigentest) umgesetzt; eine Isolierung findet nicht statt.
- Bei nicht infizierten Bewohner*innen werden die Pflegemaßnahmen und Betreuungsangebote im gewohnten Umfang weitergeführt.
- Für die nicht infizierten Bewohner*innen stehen Therapie- und Beschäftigungsangebote unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften und Abstandsregelungen weiterhin zur Verfügung.
- Gemeinschaftsangebote finden in den Gruppenbereichen statt.
- Wenn die Witterungsverhältnisse und die Verfassung der Bewohner*innen es zulassen, werden Gemeinschaftsangebote unter Einhaltung von Schutzregeln im Freien durchgeführt.
Die Einrichtung ermöglicht den Bewohner*innen die Interaktionen mit der Au- ßenwelt.
- Bewohner*innen, die selbständig sind, haben die Möglichkeit, jederzeit die Einrichtung zu verlassen.
- Bewohner*innen, die auf Hilfe angewiesen sind, werden auf Bitten zum Eingang begleitet, um dort z. B. von Angehörigen in Empfang genommen zu werden.
- Bewohner*innen werden angehalten, auch außerhalb der Einrichtung einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Der Aufenthalt außerhalb der Einrichtung ist zeitlich unbefristet.
- Die Bewohner*innen listen in einem Vordruck auf, mit welchen Personen sie während des Aufenthalts außerhalb der Einrichtung in Kontakt getreten sind. Soweit erforderlich, werden sie hierbei unterstützt.
- Die Bewohner*innen werden bei ihrer Rückkehr an die Händedesinfektion erinnert.
Die Verhältnismäßigkeit einschränkender Maßnah- men wird mit allen betroffe- nen Gruppen erörtert.
- Alle Maßnahmen, die zu Veränderungen in den Abläufen und im Zusammenleben in der Einrichtung führen, werden mit den Bewoh- ner*innen besprochen. Dabei werden die Erforderlichkeit, Geeignetheit und Angemessenheit der Maßnahmen begründet.
- Die Maßnahmen, die zu Veränderungen im bisherigen Geschehen in der Einrichtung führen, wurden ihren Angehörigen und Vertrau- enspersonen mitgeteilt und die Erforderlichkeit, Geeignetheit und Angemessenheit der Maßnahmen begründet.
- Vorschläge der Bewohner*innen ihrer Angehörigen und Vertrauenspersonen werden soweit möglich berücksichtigt.
Prüfkriterien für Arbeitszufriedenheit
in Pflegeheimen und Seniorenresidenzen
Den Begutachtungen zur Feststellung von Arbeitszufriedenheit in den stationären Pflege- und Betreuungseinrichtungen liegen insgesamt 28 Kriterien zugrunde. Zur Erfüllung der Kriterien werden konkrete Anforderungen gestellt, die nachstehend im Wesentlichen beschrieben sind. Damit erhalten Einrichtungen, die eine Begutachtung wünschen, Gelegenheit, bereits im Vorfeld zu überprüfen, ob sie die Bedingungen erfüllen und bekommen Hinweise, wie sie ihre Angebote gegebenenfalls weiterentwickeln können.
Gemessen wird die Arbeitszufriedenheit des Pflegepersonals. Adressaten der Zufriedenheitsbeurteilung sind primär die examinierten Pflegefachkräfte einschließlich der Pflegedienstleitung mit Ausnahme der Führungskräfte. Angesprochen sind aber auch ausgebildete Pflegehilfskräfte. Nicht angesprochen sind zusätzliche Betreuungskräfte sowie ehrenamtlich Tätige.
Arbeitsklima
- Unter den Beschäftigten herrscht ein kollegiales Klima.
- Die Kommunikation innerhalb und zwischen den Hierarchieebenen ist offen und fördert die Transparenz der Entscheidungen.
- Ausgrenzende Bemerkungen und ausgrenzendes Verhalten werden nicht geduldet.
- Es gibt ein strukturiertes Konfliktmanagement.
- Gute Leistungen werden anerkannt.
- Selbständiges Arbeiten wird gefördert.
- Bei der Entfaltung von Potenzialen und beim beruflichen Aufstieg besteht Chancengleichheit.
- Die Einrichtung fördert die Lebensqualität und Zufriedenheit der Bewohnerinnen und Bewohner.
- Die Einrichtung fördert ein positives Verhältnis zwischen Beschäftigten, Angehörigen und anderen Vertrauenspersonen.
- Vorgesetzte übernehmen eine Vorbildpunktion.
Arbeitgeberleistungen
- Das Gehalt der Pflegekräfte ist existenzsichernd und in der Höhe angemessen.
- Zusätzliche Vergütungen erhöhen die Attraktivität des Arbeitsplatzes.
- Es wird eine betriebliche Altersvorsorge bzw. Unterstützung bei der privaten Altersvorsorge angeboten.
- Der Erfahrungsaustausch der Beschäftigten wird unterstützt.
- Die Fort- und Weiterbildung des Pflegepersonals wird unterstützt.
- ine produktive und gesunde Arbeit wird unterstützt.
- Tätigkeitsbedingte körperliche Beanspruchungen werden gezielt reduziert.
- Tätigkeitsbedingten seelischen Belastungen wird entgegengewirkt.
Arbeitsorganisation
- Das Leitbild der Einrichtung und die Zuständigkeitsbereiche des Personals sind schriftlich fixiert.
- Beschäftigte werden entsprechend ihrer Stärken und Talente eingesetzt.
- Beschäftigten wird durch abwechslungsreiche Tätigkeiten eine Balance zwischen Be- und Entlastung ermöglicht.
- Neue Beschäftigte werden strukturiert eingearbeitet.
- Die Dienstplanung ermöglicht die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
- Die Schichteinteilung berücksichtigt vermeidbare Belastungen.
- Nachtschichten berücksichtigen persönliche Bedarfe.
- Die Bereitschaft zu Ãœberstunden wird im Einzelfall erfragt, und sie werden finanziell oder zeitlich ausgeglichen.
- Die Einrichtung fördert eine effiziente Pflegedokumentation.
- Das Pflegepersonal wirkt an Entscheidungen mit.