„Die ehrenamtlichen Begutachter bewerten die für das subjektive Erleben so wichtigen ‚weichen’ Indikatoren, wie zum Beispiel Selbstbestimmung oder Menschenwürde. Diese Einschätzung ist wichtig für die Meinungsbildung von Interessenten; auf der anderen Seite ist es auch im Interesse der Betreiber, auf diese Weise zu erfahren, wie das Angebot von außen wahrgenommen wird.“